AGB
Allgemeine Mietbedingungen (AGB) der ValentinoRent GmbH
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverhältnisse sowie für alle damit zusammenhängenden Zusatzleistungen und Vermittlungen zwischen der ValentinoRent GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter hat deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Als Textform gelten insbesondere E-Mail, SMS sowie Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp).
Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Vertragsschluss, Identitäts- und Bonitätsprüfung
Reservierungen stellen unverbindliche Anfragen dar. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande durch Bestätigung des Vermieters in Textform, durch Zahlungseingang oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags.
Der Vermieter ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Zur Risikominimierung ist der Vermieter berechtigt, Identitätsprüfungen durchzuführen sowie Bonitätsauskünfte einzuholen.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
§3 Mietpreis, Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu entrichten.
Zusätzliche Kosten können insbesondere für Mehrkilometer, Zusatzfahrer, Jungfahrerzuschläge, Nachbetankung, Sonderreinigung, Schäden, Verwaltungsaufwand sowie Rückführungs- und Sicherstellungskosten anfallen.
Die Kosten für eine Nachbetankung betragen 3,00 EUR pro Liter zuzüglich einer Servicepauschale von 15,00 EUR.
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die Fahrzeugüberlassung zu verweigern, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie das Fahrzeug zu orten, zu sperren oder sicherstellen zu lassen.
§4 Sicherheitsleistung (Kaution)
Vor Übergabe des Fahrzeugs ist eine angemessene Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
§5 Fahrerlaubnis und Nutzung durch Dritte
Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und diese seit mindestens zwölf Monaten ununterbrochen innehaben.
Das Mindestalter richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.
§6 Nutzungsgebiet
Die Nutzung ist auf Deutschland beschränkt, sofern keine vorherige Zustimmung in Textform vorliegt.
Bei Verstoß kann eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 EUR erhoben werden.
§7 Fahrzeugnutzung
Das Fahrzeug ist sachgerecht und schonend zu behandeln.
Untersagt ist insbesondere die Nutzung von Launch-Control sowie das Fahren unter hoher Last im kalten Zustand.
Der Vermieter ist berechtigt, fahrzeugbezogene Daten zur Vertragsdurchführung und Schadensaufklärung auszuwerten.
§8 Unzulässige Nutzung
Die Nutzung für Rennen, Motorsport, Drift, Burnouts, gewerbliche Zwecke ohne Zustimmung oder strafbare Handlungen ist untersagt.
Bei Verstößen entfällt die Haftungsreduzierung, soweit gesetzlich zulässig.
§9 Versicherung und Haftung
Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 2.000 EUR pro Schadensfall, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, falschen Angaben oder Vertragsverstößen.
§9a Fahrzeugschäden und Reparaturen
Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden.
Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder autorisierte Werkstätten erfolgen.
§10 Verhalten im Schadensfall
Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu informieren.
Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden.
§11 Vertragsstrafen
Bei Verstößen gegen diese AGB kann eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 EUR je Verstoß erhoben werden.
§12 Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern.
Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Haftungsreduzierung.
§13 Verkehrsverstöße
Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrsverstöße.
Der Vermieter ist berechtigt, Bearbeitungsgebühren zu erheben.
§14 Rückgabe
Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung von bis zu zwei Tagesmieten pro Tag berechnet werden.
§15 Nutzungsausfall
Der Mieter haftet für Nutzungsausfall und Folgeschäden.
§16 Reinigung
Bei übermäßiger Verschmutzung können Reinigungskosten berechnet werden.
§17 Kilometer
Mehrkilometer werden gesondert berechnet.
§18 Täuschung und Falschangaben
Bei vorsätzlichen Falschangaben ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Die Haftungsreduzierung entfällt.
§19 Fahrzeugvermittlung, Provision und Provisionsschutz
Soweit der Vermieter als Vermittler tätig wird, kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der individuell vereinbarten Vergütung in Textform.
Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine branchenübliche Provision als vereinbart.
Der Provisionsanspruch entsteht bereits mit Herstellung des Kontakts oder der Übermittlung eines konkreten Angebots.
Eine Umgehung des Vermieters ist unzulässig.
Dies gilt insbesondere für direkte oder indirekte Vertragsabschlüsse ohne Einbindung des Vermieters.
Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25 % des vermittelten Umsatzes, mindestens jedoch 500 EUR, erhoben werden.
Unzulässig sind insbesondere falsche Angaben über das Zustandekommen oder die Durchführung eines vermittelten Geschäfts.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben kann eine Vertragsstrafe von bis zu 100 % des Umsatzes erhoben werden.
Der Kunde haftet zudem für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere entgangene Provisionen und Rechtsverfolgungskosten.
Der Vermieter ist berechtigt, Nachweise über das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Geschäfts zu verlangen.
§20 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§21 Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs.
§22 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit zulässig.
§23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§24 Übergabe
Der Zustand des Fahrzeugs wird dokumentiert.
Nicht dokumentierte Schäden gelten als nach Übergabe entstanden, soweit gesetzlich zulässig.
§25 Langzeitmieten
Für Langzeitmieten können gesonderte Regelungen gelten.
§26 Schlüssel und Dokumente
Bei Verlust haftet der Mieter für sämtliche entstehenden Kosten.
§27 Tankregelung
Das Fahrzeug ist entsprechend dem übergebenen Tankstand zurückzugeben.
§28 Unberechtigte Vorenthaltung
Bei Nicht-Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug sicherzustellen.
§29 Falschbetankung
Der Mieter ist verpflichtet, den richtigen Kraftstoff zu verwenden.
Im Schadensfall haftet der Mieter für sämtliche Kosten.
§30 Panne und Defekte
Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.
Reparaturen bedürfen der Zustimmung.
§31 Nachträgliche Abrechnung
Zusätzliche Kosten können nachträglich berechnet werden.
§32 Stornierung und Nichtabholung
Stornierungen sind nur in Textform möglich.
Bei Nichtabholung kann der volle Mietpreis berechnet werden.